Verantwortung, Transparenz und Integrität sind die Grundlage unserer Arbeit.

Name der Organisation

                                    Deutsch-Kurdisches Business Forum e.V. / Foruma Karsaziye Alman û Kurd

Eingetragener Sitz des Vereins

Gerresheimer Str. 92 - 40233 Düsseldorf

Kontaktinformationen

info@deutschkurdischesbusinessforum.de

Umsatzsteuer-Nr.

Wir sind eine gemeinnützige Organisation 

Transparenzhinweis 

Transparenz & Gemeinnützigkeit

Das Deutsch-Kurdische Business Forum e.V. ist ein gemeinnütziger, überparteilicher und ehrenamtlich geführter Verein.

Alle Vorstandsmitglieder und Funktionsträger arbeiten ehrenamtlich.
Es bestehen keine wirtschaftlichen Eigeninteressen oder Gewinnerzielungsabsichten.

Unsere Tätigkeit dient ausschließlich den satzungsgemäßen Zielen gemäß §§ 51–68 Abgabenordnung.

Politische Neutralität

Der Verein ist unabhängig und gehört keiner politischen Partei an.
Er verfolgt keine parteipolitischen Ziele.

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Satzung des Deutsch-Kurdisches Business Forum e.V.

Rechtsgrundlage und Organisationsordnung des Vereins

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen Deutsch-Kurdisches Business Forum.
(2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
(3) Sitz des Vereins ist in der Gerresheimer Str. 92, 40233 Düsseldorf.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziele und Zweck des Vereins

(1) Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.

(2) Anliegen des Vereins ist die Förderung von Bildung, beruflicher Entwicklung und wirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen kurdischstämmigen und deutschstämmigen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie die Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe.

(3) Die Zwecke verwirklicht der Verein insbesondere durch:

die Durchführung von Vorträgen, Schulungen, Fachveranstaltungen und Austauschformaten mit unternehmerischem, gesellschaftlichem oder bildungspolitischem Bezug,

Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen bei der beruflichen Orientierung und Qualifizierung,

Beratungsangebote für Existenzgründerinnen und kleine Unternehmen,

Förderung des Netzwerkaufbaus zwischen Unternehmen mit kurdischem und deutschem Hintergrund.

(4) Der Verein handelt selbstlos. Seine Mittel dürfen nur zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben verwendet werden.

(5) Vereinsmitglieder erhalten keine finanziellen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(6) Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unangemessen hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

(2) Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstands.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder bei juristischen Personen durch deren Auflösung.

(4) Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende zu erklären.

(5) Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied dem Verein erheblich schadet oder mit Beitragszahlungen trotz Mahnung in Verzug bleibt.

(6) Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden.

§ 4 Beiträge

(1) Zur Finanzierung seiner Aktivitäten erhebt der Verein Mitgliedsbeiträge.

(2) Die konkrete Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise wird in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

(3) Der Vorstand kann in besonderen Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

die Mitgliederversammlung

der Vorstand

ein Beirat

§ 6 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Gremium der Vereinsmitglieder.

(2) Sie entscheidet über grundsätzliche Vereinsangelegenheiten, insbesondere:

Wahl und Abwahl des Vorstands

Satzungsänderungen

Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts

Entlastung des Vorstands

Entscheidung über die Verwendung von Überschüssen

Auflösung des Vereins

(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder elektronisch mit einer Frist von mindestens zwei Wochen.

(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies von mindestens 10 % der Mitglieder schriftlich beantragt wird.

(5) Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

(6) Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.

(7) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

(8) Sitzungen des Vorstands sowie Mitgliederversammlungen können – ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Satzung – vollständig oder teilweise unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Videokonferenzsysteme wie Zoom, Microsoft Teams, Google Meet oder vergleichbare Dienste) durchgeführt werden, sofern der Vorstand dies beschließt oder in der Einladung entsprechend darauf hingewiesen wird.

(9) Die Teilnahme durch Bild- und/oder Tonübertragung gilt der persönlichen Anwesenheit gleich. Alle Mitglieder haben hierbei die gleichen Rechte, insbesondere Rede-, Antrags- und Stimmrechte.

(10) Beschlussfassungen können ebenfalls im Wege der Fernkommunikation erfolgen. Dies umfasst Abstimmungen per Videokonferenz, Telefonkonferenz sowie in geeigneten Fällen auch schriftliche oder elektronische Verfahren (z. B. E-Mail oder Online-Abstimmungstools), sofern die Identität der abstimmenden Personen gewährleistet ist.

§ 7 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht mindestens aus 3 Vorstandsmitgliedern und 4 Beisitzern (7 Personen).

(2) Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

(3) Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins übernehmen jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

(4) Der Vorstand ist verantwortlich für die laufenden Angelegenheiten und die Umsetzung der Vereinsziele.

(5) Sitzungen des Vorstands werden von der oder dem Vorsitzenden einberufen.

(6) Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

§ 8 Finanzkontrolle

(1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei unabhängige Personen zur Überprüfung der Vereinsfinanzen für eine Amtszeit von zwei Jahren.

(2) Diese dürfen dem Vorstand nicht angehören.

(3) Sie prüfen die Kassenführung und berichten der Mitgliederversammlung.

§ 9 Beirat (fakultativ)

(1) Der Vorstand kann einen Beirat berufen, um sich in fachlichen, wirtschaftlichen oder strategischen Fragen beraten zu lassen.

(2) Der Beirat hat keine Entscheidungsgewalt, seine Tätigkeit ist ehrenamtlich.

(3) Der Beirat wird für jeweils zwei Jahre benannt.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten nur im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt eine Datenschutzordnung, die der Vorstand beschließt.

§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensverwendung

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das verbleibende Vermögen an eine nach deutschem Recht als gemeinnützig anerkannte Körperschaft (hier: Kurdische Gemeinde Deutschland e.V., Prinzenstr. 84, 10969 Berlin) mit Sitz in Deutschland, die es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.

(3) Der Empfänger des Vereinsvermögens wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt, die Einwilligung des zuständigen Finanzamts ist einzuholen.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 21.11.2025 beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

 

Kontakt aufnehmen

Unser Verein wird ehrenamtlich geführt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage in Einzelfällen etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

E-Mail: info@deutschkurdischesbusinessforum.de

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